2 Feb., 2019 | Webfundsachen
Kommunikationspflicht statt Ablage P: Deutsches Gerichtsurteil besagt dass Google E-Mails lesen muss
Kommunikationspflicht statt Ablage P: Deutsches Gerichtsurteil besagt, dass Google E-Mails lesen muss
http://bit.ly/2MJloHG
In Deutschland und vielen anderen Ländern gibt es die Impressumpflicht für Webseiten, an die sich jede Webseite und jedes Unternehmen, egal welcher Größe, halten muss. Auch Google hat natürlich ein Impressum und gibt dort auch Kontaktmöglichkeiten an – allerdings eher pro forma. Bisher werden an Google gesendete E-Mail nämlich überhaupt nicht gelesen – das ist laut einem Gerichtsurteil nicht zulässig. Am gestrigen Donnerstag wurde das Urteil rechtskräftig.
Google informiert die eigenen Nutzer immer wieder mal per E-Mail über Änderungen in Nutzungsbedingungen, großen Änderungen bei populären Produkten oder aus anderen Gründen. Das Unternehmen setzt dabei voraus, dass die E-Mail den Nutzer schon erreichen wird und sieht die Kommunikation damit als abgehakt. Wer aber eine E-Mail an Google schreiben möchte, die dann auch tatsächlich gelesen werden soll, hat es dann nicht mehr ganz so leicht.
Googles bisherige Lösung für eingehende E-Mails
Schon im April 2018 wurde geurteilt, dass Google die eingehenden E-Mails lesen muss, doch die Anwälte des Unternehmens gingen in Revision, die am gestrigen Donnerstag zurückgezogen wurde. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig und bindend. Google muss also künftig alle E-Mails an die Adresse support-de@google.com lesen und kann den Nutzer nicht mehr mit einer automatischen Antwort abspeisen – so wie man es bisher getan hat. Googles Antwortmail findet ihr weiter unten.
Natürlich wird diese E-Mail-Adresse wohl eine Flut von Mails bekommen, sodass der bisherige Ansatz verständlich, aber eben nicht akzeptabel ist. Bei dem Nicht-Lesen handelte es sich um einen Verstoß gegen das Telemediengesetz, das nun endlich auch bei Google greift. Das Unternehmen hatte genügend Zeit, sich darauf vorzubereiten, denn die erste Abmahnung in dieser Sache gab es bereits im April 2013.
Wie genau Google das nun umsetzt, bleibt abzuwarten, es ist aber gut vorstellbar, dass die E-Mails automatisch sortiert und vielleicht auch bei konkreten faktischen Fragen beantwortet werden. Entsprechende Technologien stehen dank Google Assistant oder auch Duplex bereits zur Verfügung.
Zur Vollständigkeit: So sieht die Antwort-Mail von Google aus:
Liebe Google-Nutzerin, lieber Google-Nutzer,
vielen Dank, dass Sie sich an die Google Inc. wenden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl von Anfragen, E-Mails, die unter dieser E-Mail-Adresse support-de@google.com eingehen, nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden können.
Bei Fragen zu den Produkten oder Diensten der Google Inc. ist die Kontaktaufnahme über die dafür bereit gestellten E-Mail-Formulare in der Google Hilfe (http://support.google.com/?hl=de) möglich. Damit ist gewährleistet, dass Ihre Anfrage themenbezogen und zielgerichtet direkt an die zuständigen Mitarbeiter gelangt. Sie können Ihre Frage auch in einem unserer Produktforen (http://productforums.google.com/forum/#!forum/de) stellen.
Anfragen zu Google Maps
Sollte der Eintrag für ein Unternehmen oder Ihr eigenes Unternehmen in Google Maps Unrichtigkeiten enthalten, dann klicken Sie in Maps bitte entweder auf “Ein Problem melden” am unteren Rand der Karte oder auf den Eintragstitel und dann auf “Mehr Infos” und dann wählen Sie “Unternehmensdetails bearbeiten”, beziehungsweise “Diese Seite verwalten” wenn Sie der Inhaber des gelisteten Unternehmens sind.
Sollte sich Ihre Anfrage auf falsche Kartendaten in Google Maps, wie z.B. ein falscher Straßenname beziehen, dann melden Sie dies bitte über den Link “Ein Problem melden” am unteren Rand der Karte.
Entfernen von Inhalten aus Google
Lesen Sie bitte diese Information (http://support.google.com/webmasters/bin/answer.py?hl=de&answer=1679672), wenn Sie der Meinung sind, dass Inhalte aus Google Diensten aufgrund geltender Gesetze zu entfernen sind, und übermitteln Sie Ihre Anfrage ggf. mit Hilfe dieses Kontaktformulars (http://support.google.com/bin/static.py?hl=de&ts=1114905&page=ts.cs&ctx=go). Befolgen Sie die in diesem Artikel (http://support.google.com/websearch/bin/answer.py?hl=de&answer=2744324#removals) beschriebenen Schritte, wenn Sie eine Seite aus den Suchergebnissen von Google entfernen möchten. Sollte der Webseitenbetreiber den Inhalt bereits entfernt haben und der Inhalt weiterhin im Google-Cache verfügbar sein, können Sie auf dieser Seite (https://www.google.com/webmasters/tools/removals?pli=1) eine Aktualisierung des Caches beantragen.
Hier finden Sie weitere Hilfestellungen (und ggf. Kontaktformulare) zu einzelnen Google Produkten:
– Ihr Google Konto und Passwortwiederherstellung, sowie Fragen zur Kontosicherheit (http://support.google.com/accounts/?hl=de)
– Google Websuche-Hilfe (http://support.google.com/websearch/?hl=de)
– Google Maps und Street View-Hilfe (http://support.google.com/maps/?hl=de)
– Google Places-Hilfe (http://support.google.com/places/?hl=de)
– YouTube-Hilfe (http://support.google.com/youtube/?hl=de)
– Gmail-Hilfe (https://support.google.com/mail/?hl=de)
– Blogger-Hilfe (http://support.google.com/blogger/?hl=de)
– Google+ Hilfe (http://support.google.com/plus/?hl=de&hlrm=en&p=help_center)
– Google Chrome-Hilfe (http://support.google.com/chrome/?hl=de)
– Hilfe zu Ihrem Nexus (http://support.google.com/nexus/?hl=de)
– Google Play-Hilfe (http://support.google.com/googleplay/?hl=de)
– Google Wallet-Hilfe (http://support.google.com/wallet/?hl=de&topic=2446103&rd=3)
– Android-Hilfe (http://support.google.com/android/?hl=de)
– Weitere Google Produkte (http://support.google.com/?hl=de#show-more)
Falls Ihre Anfrage AdWords betrifft, stehen Ihnen die folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Bei Problemen und Fragen zu Ihrem AdWords-Konto und Ihren AdWords-Anzeigen können Sie sich direkt an den AdWords-Support (https://support.google.com/adwords/answer/8206?contact=1&rd=1#contact=1) wenden.
Sie können uns über dieses Formular (https://support.google.com/adwords/contact/feedback?hl=de&rd=2) auf einen Verstoß gegen Werberichtlinien aufmerksam machen.
Lesen Sie bitte diese Informationen (http://support.google.com/adwordspolicy/answer/6118?hl=de&rd=1) zu Markenbeschwerden und übermitteln Sie ggf. Ihre Markenbeschwerde über die dort zur Verfügung stehen Kontaktformulare.
Bei Fragen zum Datenschutz finden Sie im Google Datenschutz-Center (http://www.google.de/intl/de/policies/privacy/) ausführliche Erläuterungen. Sollten Sie darüber hinaus eine datenschutzrechtliche Frage haben, verwenden Sie bitte dieses Kontaktformular (http://support.google.com/bin/static.py?hl=de&ts=1291807&page=ts.cs&rd=1).
Bei Fragen zum Jugendschutz finden Sie weitere Informationen im Google Jugendschutz-Center (http://www.google.com/goodtoknow/familysafety/). Sie können sich auch an den Jugendschutzbeauftragten von Google wenden. Google Inc. ist Mitglied der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) (http://www.fsm.de/de). Bei Beschwerden über jugendschutzrelevante Inhalte in diesem Angebot, benutzen Sie bitte das unter FSM Beschwerdeformular abrufbare Beschwerdeformular der FSM.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Google Team
Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA – Tel: +1 650 253 0000 – Fax: +1 650 253 0001
[heise]
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February 1, 2019 at 07:32AM
2 Feb., 2019 | Webfundsachen
Apple greift hart durch: Warum bei Facebook Chaos ausbricht und Google sich entschuldigen muss
Apple greift hart durch: Warum bei Facebook Chaos ausbricht und Google sich entschuldigen muss
http://bit.ly/2D45Utn
„Das ist wahrscheinlich eines der schlimmsten Dinge, die dem Unternehmen intern passieren konnte,“ so ein Facebook-Mitarbeiter über die Tatsache, dass zahlreiche interne Apps des Social-Media-Riesen plötzlich nicht mehr funktionieren. Dahinter steckt ein anderer Tech-Gigant: Apple hat einfach den Stecker gezogen.
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Themen: Apple, Sicherheit, Datenschutz, Apple Event, iTunes, iOS, The Swift Programming Language – Handbuch , OS X Yosemite, iOS 7, Logic Pro X, Google
Technologie
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January 31, 2019 at 05:25PM
1 Feb., 2019 | Webfundsachen
6. Oldenburger BIMTag am 27. und 28. Februar 2019
6. Oldenburger BIMTag am 27. und 28. Februar 2019
http://bit.ly/2UDpzb5
Der 6. Oldenburger BIMTag richtet sich an kleine sowie mittelständische Unternehmen und verspricht ganz unterschiedliche Einblicke ins digitale Planen, Bauen und Betreiben.
Bauwirtschaft
via Bau-IT aktuell http://bit.ly/2RZhcGd
January 31, 2019 at 10:22PM
1 Feb., 2019 | Webfundsachen
Boeing lässt erstes autonomes Flugtaxi abheben
Boeing lässt erstes autonomes Flugtaxi abheben
http://bit.ly/2HLxwct
Als nächstes wollen die Boeing-Ingenieure den Übergang des autonomen Flugtaxis vom Senkrechtstart in den Vorwärtsflug testen. Aus Sicht der Ingenieure ist das die größte Herausforderung bei der Entwicklung eines praxistauglichen Flugtaxis vom Typ Vertical Takeoff and Landing (VTOL), also eines Fluggerätes, das senkrecht startet und landet. Vom Konzeptdesign bis zum ersten Flug habe die Entwicklung ein Jahr gedauert, sagte Greg Hyslop, technischer Direktor bei Boeing.
Boeing-Flugtaxi: 8 Propeller und 4 Tragflächen
Das Boeing-Flugtaxi hat 8 Propeller und 4 Tragflächen. Es ist insgesamt 9,14 Meter lang und 8,53 Meter breit. Das PAV ist komplett elektrisch betrieben und hat nach Unternehmensangaben eine Reichweite von 80 Kilometern. Parallel zum Flugtaxi für Personen entwickelt Boeing derzeit ein Fluggerät für den Warentransport. Auch dieses sogenannte Cargo Air Vehicle (CAV) wird von Elektromotoren beflügelt und kann bis zu 227 Kilogramm tragen. Das CAV hat schon im Jahr 2018 den ersten Testflug in einer Halle absolviert. Dieses Jahr soll es zum ersten Mal im Freien fliegen.
Der Prototyp des Boeing-Flugtaxis ist eine von vielen Entwicklungen im Bereich der E-Flugzeuge, die um den globalen Zukunftsmarkt der Flugtaxis konkurrieren. So arbeiten Hersteller wie Rolls-Royce und Airbus an der Entwicklung von Flugtaxis. Auch hierzulande arbeitet man daran: So will das Münchner Start-up-Unternehmen Lilium schon in wenigen Jahren ein Elektro-Flugtaxi auf den Markt bringen. Menschen sollen das Flugtaxi für den gleichen Preis nutzen können wie herkömmliche Taxis auf der Straße, sagt Firmen-Mitgründer Patrick Nathen. Das Flugtaxi könnte schon in den frühen 2020er Jahren an den Start gehen.
Städte müssen beim Flugtaxibetrieb kooperieren
Der tatsächliche Einsatz von Lilium- oder Boeing-Flugtaxis hängt derzeit noch von mehreren Faktoren ab und ist mit vielen Fragezeichen versehen. So müssen die Hersteller Städte finden, die kooperieren, wenn es darum geht, die Flugtaxis in Pilotprojekten zu testen. Auch sind Genehmigungen und Zertifizierungen nötig, bis es mit einem geregelten Test- und Pilotbetrieb losgehen kann. Das Münchner Start-up arbeitet derzeit an der Marktreife von 2 Flugtaxi-Modellen mit 2 und 5 Sitzen, die beide bereits ihre Jungfernflüge hinter sich haben. Während anfangs ein Pilot das Lufttaxi steuern wird, soll es später – wie das Boeing-PAV auch – autonom fliegen. Ein entsprechendes System gibt es jedoch aktuell noch nicht.
Optisch unterscheidet sich das Lillium-Flugtaxi deutlich vom Boeing-Prototyp: Das Flugtaxi erinnert eher an eine fliegende Untertasse. Es ist jedoch ebenfalls elektrisch betrieben und ein VTOL, also ein Fluggerät, das senkrecht startet und landet. Ausgerüstet ist es mit 36 Propellern, die es auf bis zu 300 Stundenkilometer beschleunigen sollen.
Kommerzieller Betrieb von Flugtaxis schon ab 2023
Experten gehen davon aus, dass der weltweite Probebetrieb von Flugtaxis schon im Jahr 2020 startet, wobei sie mit Testläufen in Städten wie Dubai, Los Angeles, Dallas und Singapur rechnen. Ab 2023 soll der kommerzielle Betrieb beginnen. Die Flugtaxis werden in den ersten Jahren noch durch Piloten gesteuert. Doch schon ab dem Jahr 2025 könnten autonome Flugtaxis über den Dächern der Metropolen schweben, die durch Bodenpersonal gesteuert werden.
Eine Studie der Unternehmensberatung Roland Berger schätzt, dass zu diesem Zeitpunkt rund 3.000 Flugtaxis weltweit im Einsatz sein werden. Die Studie prognostiziert, dass 2030 schon 12.000 durch die Lüfte schweben und Jahr 2050 knapp 100.000 fliegende Taxis. Die Studie „sieht“ Flugtaxis vor allem in den USA und Südostasien, aber auch in deutschen Groß- und Mittelstädten. In Regionen wie dem Ruhrgebiet, im Rhein-Main-Raum oder im Dreieck München, Augsburg, Ingolstadt könnten sie die Reisen auf Kurz- und Mittelstrecken extrem beschleunigen. Die Flugtaxis können nach Berechnungen der Studie schon ab einer Reisedistanz von 10 Kilometern einen deutlichen Zeitgewinn gegenüber heutigen Verkehrsmitteln bringen. Die maximalen Reichweiten der Flugtaxis liegen bei rund 300 Kilometern.
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Der Beitrag Boeing lässt erstes autonomes Flugtaxi abheben erschien zuerst auf ingenieur.de – Jobbörse und Nachrichtenportal für Ingenieure.
Bauwirtschaft
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January 31, 2019 at 08:38AM