26 Jan., 2019 | Webfundsachen
Der richtige Weg? Facebook Messenger WhatsApp & Instagram sollen miteinander verknüpft werden
Der richtige Weg? Facebook Messenger, WhatsApp & Instagram sollen miteinander verknüpft werden
http://bit.ly/2WdAXvE
Google ist aktuell mal wieder damit beschäftigt, die Messenger-Sparte neu zu sortieren und dabei unter anderem Hangouts durch Hangouts zu ersetzen (!). Doch auch beim großen Messenger-Konkurrenten Facebook könnten nun riesige Umbauten bevorstehen, deren Tragweite sich aktuell kaum abschätzen lässt (im positiven wie im negativen Sinne). Alle drei großen Plattformen des Unternehmens sollen untereinander kompatibel werden.
Während Google
zeitweise 9 Messenger im Programm hatte
und kein einziger davon der Konkurrenz das Fürchten lehren konnte, sieht das Facebook ganz anders aus: Das Unternehmen beherrscht den Messenger-Markt gleich doppelt und die Produkte sind für viele Nutzer gar nicht mehr wegzudenken. Die Rede ist von WhatsApp und vom Facebook Messenger, aber auch von der Nachrichtenfunktion von Instagram. Alle drei sollen nun auf eine gemeinsame Basis gebracht werden.
Laut einem Bericht der New York Times möchte es Facebook seinen Nutzern künftig ermöglichen, mit allen drei Messengern jeweils alle Nutzer erreichen zu können – das umfasst WhatsApp, den Facebook Messenger sowie Instagram. Künftig soll es also möglich sein, per WhatsApp die Instagram-Nutzer, per FB Messenger die WhatsApp-Nutzer und so weiter zu erreichen. Das Ganze dann auch Ende-zu-Ende-verschlüsselt – was bisher nur bei WhatsApp der Fall ist.
Da alle 3 Messenger grundverschieden aufgebaut sind, verschiedene Funktionsumfänge haben und auch keine einheitlichen Kontaktlisten pflegen, dürfte das eine Mammutaufgabe sein, die aber noch Ende 2019 oder spätestens Anfang 2020 abgeschlossen werden soll. Diese Pläne sollen übrigens auch dafür gesorgt haben, dass die WhatsApp- und Instagram-Gründer das Unternehmen verlassen haben. Alle 3 Produkte sollen aber dennoch einzeln bestehen bleiben, auch als eigenständige Messenger.
Es wird interessant sein, wie diese Verknüpfung aussehen wird und welche Auswirkungen sie haben wird. Werden die Nutzer das gut finden, werden sie die Zwangsverknüpfung mitmachen? Was sagen die Datenschützer und Kartellwächter dazu? Viele Fragen, die viele Menschen wohl in den nächsten Monaten beschäftigen werden. Vielleicht sorgt es auch für eine neue Diskussion, die Google in die Karten spielen könnte? Warten wir es ab…
Siehe auch
» WhatsApp: Sticker lassen sich schon bald per Gboard einfügen & verschicken – so geht es schon jetzt
[The Verge]
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Technologie
via GoogleWatchBlog http://bit.ly/2CKB6Pm
January 25, 2019 at 05:07PM
26 Jan., 2019 | Webfundsachen
Elektromobilität: Diese Elektroautos kommen 2019 auf den Markt
Elektromobilität: Diese Elektroautos kommen 2019 auf den Markt
http://bit.ly/2B7ol06
Endlich wird die Auswahl an Elektroautos größer. Einige Modelle zählen zwar zur Oberklasse, doch vor allem kleine und kompakte Fahrzeuge bereichern den Markt. Die Palette reicht von absoluten Neulingen bis zu etablierten Marken, die jetzt auf Elektromobilität setzen.
Als Argumente gegen den Umstieg auf ein Elektroauto hört man in der Regel diese zwei Gründe: Es gibt zu wenige Ladesäulen, und die Auswahl an Fahrzeugen ist zu gering. Zumindest Letzteres wird 2019 anders. In unserer Übersicht stehen 14 Modelle, die neu oder überarbeitet in den Handel kommen.
Aus deutscher Sicht wird es spannend, was Porsche, Daimler und Audi auf die Räder stellen. Wobei die drei Modelle jenseits der 70.000 Euro ganz klar Luxusautos sind. Porsche möchte mit seinem Taycan belegen, das sportliches Fahren auch elektrisch möglich ist. Mit der 800-Volt-Systemtechnik will man wiederholte Sprints und vor allem schnelles Aufladen der Batterie realisieren. Die anderen beiden Hersteller setzen auf klassisches SUV-Design. Der EQC basiert auf den GLC-Modellen von Mercedes-Benz und wird ab Juli ausgeliefert. Audis E-Tron könnte man mit einem Modell aus der Q-Reihe verwechseln.
Audi eTron
DS3 Crossback E-Tense
e.Go Life
Hyundai Kona
Hyundai Ioniq
Fahrzeugtyp
SUV
Crossover
Kompakt
Mini-SUV
Limousine
Versionen
55 quattro
–
20/40/60
2
Reichweite in km (WLTP)
417
300
121/142/184 (NEFZ)
449
280
Batteriekapazität in kWh
95
50
14,9/17,9/23,9
64
28
Leistung in kW (Peak)
265
100
20/40/60
100/150
88
Verbrauch auf 100 km
26,2 – 22,5 WLTP
n.n.b.
11,9/12,1/12,5 (NEFZ)
15,4 – 15
11,5
Höchstgeschwindigkeit in km/h
200
n.n.b.
116/130/152
167
n.n.b.
Preis in Euro (ab)
80.000
n.n.b.
15.900/17.400/19.900
34.600
33.000
Elektroautos 2019 (Quelle: Herstellerangaben und eigene Recherche)
Die Ingolstädter präsentierten bereits im Herbst 2018 den lange erwarteten E-Tron in San Francisco – quasi vor der Haustür von Tesla. Mutig, sagen die einen, großspurig die anderen. Kurz darauf musste Audi den Auslieferungstermin aufgrund von Softwareproblemen verschieben. Gleichzeitig wurde bekannt, dass Batterielieferant LG Chem seine Preise anheben möchte. Somit erhalten die ersten Kunden frühestens im März ihren SUV aus dem Brüsseler Audi-Werk.
Der Porsche Mission E Cross Turismo… (Bild: Porsche)
Stellenmarkt
Robert Bosch GmbH, Stuttgart
CSL Behring GmbH, Marburg, Hattersheim am Main
Da will Tesla schneller sein. Bereits im Februar sollen die ersten deutschen Kunden die Chipkarte zum Öffnen des Model 3 in den Händen halten. Elon Musk zielt mit dem Fahrzeug zwar auf den Massenmarkt. Doch bei Einstiegspreisen ab 55.000 Euro dürfte das schwierig werden. Die Versionen mit Preisen um die 35.000 Euro werden noch länger auf sich warten lassen.
Die ersten Besteller haben fast drei Jahre auf das Auto gewartet. Bestellt man jetzt ein Model 3, wird auf der Webseite März 2019 als Lieferdatum angegeben. Der US-Autobauer schafft das, weil er die Auswahl einschränkt. Es gibt zunächst nur eine Langstrecken-Variante (ab 55.400 Euro) und eine Performance-Version (ab 66.100 Euro). Käufer können lediglich zwischen zwei Innenraumfarben und fünf Lackierungen wählen.
Technologie
via Golem.de http://bit.ly/2CXsAOp
January 25, 2019 at 12:03PM
26 Jan., 2019 | Webfundsachen
Der Stickstoffdioxid-Grenzwert hat seine Berechtigung
Der Stickstoffdioxid-Grenzwert hat seine Berechtigung
http://bit.ly/2DA43ht
Was bisher geschah? Am 23.01.2019 veröffentlichten rund 100 Lungenfachärzte ein Positionspapier, in dem sie die Gesundheitsgefahr durch Stickstoffdioxid anzweifeln und die Politik auffordern, die geltenden Grenzwerte zu überprüfen. Diese führen derzeit unter anderem in den Städten Hamburg und Stuttgart zu Fahrverboten für ältere Dieselfahrzeuge. Eine Maßnahme, die vielen Städten von Gerichten in ihre Luftreinhaltepläne diktiert wurde.
These 1: NOx ist nicht gesundheitsschädlich
Fangen wir mit dem Thema an, das den Menschen, die es am Mittwoch aufs Tableau gebracht haben, am nächsten ist: der Gesundheit. „Es gibt keine Feinstaub- oder NO2-Erkrankung der Lunge oder des Herzens, die man im Krankenhaus antrifft“, sagt Martin Hetzel, Chefarzt der Lungenklinik im Rot-Kreuz-Krankenhaus Stuttgart. Derartige Behauptungen seien „unseriöser, ideologiegeleiteter Populismus“.
Einer, der das ganz anders sieht, ist Christian Witt, ebenfalls Lungenfacharzt, allerdings an der Charité in Berlin. Er hält Stickoxide in der Menge, wie wir sie um uns herum haben, sehr wohl für gesundheitsschädlich. Witt spricht von einer „krankheitsverstärkenden Wirkung“ etwa bei Asthma, chronischem Bluthochdruck oder chronischer Bronchitis. Dieser Kausalität folgte 2016 die US-amerikanische Umweltbehörde EPA. Eben jene Behörde, die den Dieselskandal ins Rollen brachte. Zu jenem Ergebnis kommt auch eine Vielzahl epidemiologischer Studien, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in ihrem Bericht „Review on evidence on health aspects of air pollution (Revihaap) 2004 genannt werden. Sie alle stellen einen Zusammenhang zwischen der NO2-Exposition von Probanden und Atemwegssymptomen, Krankenhausbesuchen sowie der Sterblichkeitsrate her.
Genau das hatten auch Wissenschaftler des Helmholtz-Instituts für Umweltmedizin getan und dem kleinen Stickoxid Tausende vorzeitige Todesfälle angehängt. Hetzel warf den Forschern nun vor, dass ihre Warnungen vor Gesundheitsgefahren durch Stickstoffdioxid auf konstruierten mathematischen Modellen basierten, die mit der Realität nichts zu tun haben. Witt hält dagegen, dass man den Beitrag von Stickoxiden auf Krankheits- und Todesfälle zwar „nicht bis auf die Kommastelle ausrechnen“ könne, eine Abschätzung über komplexe Modelle hält Witt aber für durchaus rechtens.
Die Nachweisproblematik liegt im Wirkmechanismus von Luftschadstoffen begründet. „Stickoxide oder Feinstäube sind sogenannte Confounder“, erklärte Witt im Morning Briefing von Garbor Steingart. Als solche trügen sie wie ein Brandbeschleuniger dazu bei, dass ein Mensch, der mit der Zeit älter und schwächer wird und der stets und ständig die Schadstoffe der Luft aufnimmt, krank wird.
Kurzum: Ob Stickoxide nun für einzelne Todesfälle haftbar gemacht werden können oder sie nur ein Zahnrad im krankmachenden Getriebe sind, die Weltgesundheitsorganisation jedenfalls stellte im Jahr 2000 fest, dass sie einem Grenzwert unterliegen müssten (WHO Air Quality Guidelines for Europe). Einig sind sich die Wissenschaftler dagegen, dass Feinstaub, bzw. die Komponenten, die den Feinstaubpartikeln anhängen, gesundheitlich mindestens so relevant sind wie Stickoxide. Die Effekte von NO2 von denen anderer verkehrsbedingter Luftschadstoffe zu trennen, ist aber problematisch.
These 2: Der NOx-Grenzwert ist ein Zufallsprodukt
Wie die meisten Grenzwerte basiert auch der Stickoxid-Grenzwert auf wissenschaftlichen Untersuchungen, auf die bei der politischen Gesetzgebung zurückgegriffen wurde. Die Weltgesundheitsorganisation bezog sich beispielsweise auf klinische Studien, in denen Menschen mit asthmatischen Erkrankungen bei 30-minütiger Exposition eine eindeutige Belastungsreaktion zeigten. „Für den Langzeit-Richtwert schlussfolgerte die WHO, dass eine Festlegung auf der Basis geeigneter Studien nicht möglich sei“, so das Umweltbundesamt heute. „Dennoch zog sie den Wert von 40 µg/m3 aus einer früheren Abschätzung heran“.
Diese WHO-Empfehlung fand schließlich Eingang in die Luftqualitätsrahmenrichtlinie der EU (2008/50/EG), in der neben Grenzwerten für Stickoxide viele weitere Schadstoff-Obergrenzen festgehalten wurden. Allerdings ist die EU nur beim Grenzwert für Stickoxide der WHO gefolgt und hat keinen eigenen, höheren Grenzwert gewählt. Ein Grund dafür könnte sein, dass NOx als Indikator für Luftschadstoffe gilt. Soll heißen: Wo NOx auftritt, gibt es ganz sicher auch andere gesundheitsschädliche Partikel, die wir alle einatmen.
Überhaupt werden Anpassungen nicht beliebig vorgenommen. Vielmehr sind sie der politischen Abwägung zur Verhältnismäßigkeit geschuldet. Bei Stickoxiden etwa steht dem Gesundheitsaspekt im realen Leben das Mobilitätsverhalten vieler Großstädter gegenüber. Dennoch sagt das Umweltbundesamt: „Grenzwerte für Luftschadstoffe sollen alle Gruppen der Allgemeinbevölkerung an allen Orten vor nachteiligen gesundheitlichen Folgen schützen.“ Weil einer gesundheitsförderlichen Qualität der Atemluft eine sehr hohe Bedeutung zukomme.
Wir halten fest: Im Jahr 2000 empfahl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Ländern Europas, den Ausstoß von Stickoxiden zu regulieren. Acht Jahre später nahm die EU diese Empfehlung in ihre Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa auf. Wiederum zwei Jahre später, im Jahr 2010, setzte die Bundesrepublik Deutschland diese Vorgaben in nationales Recht um. In der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen wird ein Grenzwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel festgesetzt. Dabei hatten Wissenschaftler, Politiker und Ärzte in erster Linie Menschen mit chronischen Lungenerkrankungen im Sinn sowie Alte, Schwache und Kinder. Aber auch der Vorsorgegedanke bei heute noch quietschfidelen Menschen spielte bei der Abwägung der Verhältnismäßigkeit eine Rolle.
Und warum ist der Grenzwert in Innenstädten so niedrig und am Arbeitsplatz so hoch?
Tatsächlich gilt im öffentlichen Raum, auf Straßen, Plätzen und im Park eine Grenze von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter. An einigen Arbeitsplätzen dagegen ist eine Konzentration von bis zu 950 µg/m3 zugelassen. Das ist zum einen der anvisierten Zielgruppe geschuldet. Während die Politiker bei der Regulierung der Außenluft-Grenzwerte vor allem die Schwächsten der Gesellschaft schützen wollten, gehen sie bei der Regulierung von Belastungen am Arbeitsplatz von gesunden Erwerbstätigen aus. Dennoch wird in der Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration (MAK), in der die Exposition von Arbeitnehmern gegenüber allen möglichen Stoffen und Gasen geregelt ist, von einem begrenzten Zeitfenster von 8 Stunden am Tag und maximal 40 Stunden in der Woche ausgegangen.
Außerdem gelten diese Arbeitsplatzregelungen nur für Arbeitnehmer in Industrie und Handwerk. Und zwar deshalb, weil ein Mechaniker, der an einem Dieselauto arbeitet, oder ein Industriearbeiter, der Schweißarbeiten ausführt, aufgrund seiner Arbeit einer erhöhten Konzentration ausgesetzt ist. Das Umweltbundesamt geht davon aus, dass dieser Personenkreis eine arbeitsmedizinische Betreuung erhält und deshalb „unter einer strengeren Beobachtung als die Allgemeinbevölkerung“ steht. Für Büroarbeitsplätze und Privaträume gelten dagegen die Richtwerte des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR) von 60 µg/m3, der in den 1990er-Jahren festgelegt wurde. Es ist zu erwarten, dass dieser Richtwert angesichts der geringeren Grenzwerte für die Außenluft in der nächsten Zeit verschärft wird.
These 3: NOx-Grenzwerte werden unsachgemäß gemessen
Wenn Messungen zu Ergebnissen führen, die unerwünscht sind, kommen schnell Zweifel an der Messung selbst auf. Deshalb werfen wir zunächst einen Blick auf die Rahmenbedingungen, denen Stationen zur Luftqualitätsmessung unterliegen. Da wäre zum einen der 3. Anhang der EU-Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG), in der die Standorte der Probeentnahmestellen für Messungen von Stickstoffdioxid und weiteren Schadstoffen in der Luft festgehalten ist. Und ihr deutsches Pendant, die 39. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV). „Sie wurde aber nicht gänzlich 1:1 übernommen, etwa wenn es um die freie Anströmung des Probeannahmekopfes geht“, erklärt Rudolf Neuroth, Geschäftsführer der VDI/DIN-Kommission zur Reinhaltung der Luft (KRdL).
In der Luftqualitätsrahmenrichtlinie der EU steht, dass der Luftstrom um den Messeinlass in einem Umkreis von mindestens 270° nicht beeinträchtigt werden darf und keine Hindernisse vorhanden sein dürfen, die den Luftstrom in der Nähe der Probeentnahmeeinrichtung beeinflussen. Oft stehen Messcontainer aber neben der Straße vor einer Hauswand, da lassen sich 270° einfach nicht realisieren.
Der EU war das wohl bewusst, denn sie schrieb einleitend die zwei Worte: „soweit möglich“. Die Deutschen setzten das ganz pragmatisch um und fordern in der BImSchV: „Bei Probenahmestellen an der Baufluchtlinie soll die Luft in einem Bogen von mindestens 270° oder 180° frei strömen“. Es geht also wieder einmal um die Verhältnismäßigkeit und um Praktikabilität. Wenn man alle Kriterien, die gesetzlich vorgesehen sind, einhalten wollte, würden die Container in manchen Fällen entweder mitten auf der Straße oder mitten auf dem Gehweg stehen. Stattdessen suchen die aufstellenden Behörden hier den nächstmöglichen machbaren Ort – mit Stromanschluss. Denn die komplexe Messstation möchte natürlich auch mit Elektrizität versorgt werden.
Neuroths Eindruck ist, dass die Behörden sich mit den Messungen „ganz viel Mühe geben. Mit Modellrechnungen und Passivsammlermessungen ermitteln sie, wie die Konzentrationsverläufe im Straßenverlauf sind, wie es genau an dem Punkt ist, der nach Maßgaben der EU-Direktive nötig wäre und wie es an dem Punkt aussieht, an dem – aus welchen Gründen auch immer – der Container tatsächlich steht.“
Die Gegenargumente finden Sie noch einmal im Artikel „Der NOx-Grenzwert ist ein Zufallsprodukt“
Der Beitrag Der Stickstoffdioxid-Grenzwert hat seine Berechtigung erschien zuerst auf ingenieur.de – Jobbörse und Nachrichtenportal für Ingenieure.
Bauwirtschaft
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January 25, 2019 at 03:00PM
25 Jan., 2019 | Webfundsachen
TomTom verkauft Telematics-Geschäft an Bridgestone Europe
TomTom verkauft Telematics-Geschäft an Bridgestone Europe
http://bit.ly/2DzM5f5
TomTom Telematics wird bald nicht mehr zu TomTom gehören. Wie das Unternehmen bekanntgab, wird die Sparte an Bridgestone Europe verkauft. 910 Millionen Euro wird TomTom dadurch einnehmen, möchte einen Großteil der Summe aber direkt an Aktieninhaber weitergeben. Die Übernahme soll dafür sorgen, dass das Telematics-Geschäft beschleunigt wird, sich TomTom gleichzeitig aber mehr auf andere Bereiche der Navigation konzentrieren kann. Dazu zählen akkurate Karten, Navigationssoftware sowie Echtzeit-Verkehrsdaten.
Im zweiten Quartal soll die Übernahme abgeschlossen sein, vorausgesetzt die entsprechenden Stellen nicken die Übernahme ab. Sowohl TomTom als auch Bridgestone sehen in der Übernahme die Möglichkeit, die Technologie voranzubringen, Bridgestone stärkt damit sein digitales Auftreten. Alles natürlich, um gewappnet für die selbstfahrenden Fahrzeug zu sein, die in den nächsten Jahren auf die Straßen kommen.
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January 22, 2019 at 10:02PM
25 Jan., 2019 | Webfundsachen
Autonomes Fahren: BMW und Daimler prüfen gemeinsame Entwicklung für einen Industriestandard
Autonomes Fahren: BMW und Daimler prüfen gemeinsame Entwicklung für einen Industriestandard
http://bit.ly/2HwtPr2
Autonome Fahrzeuge kommen, nur muss noch geklärt werden wann. Die Entwicklung solcher Systeme nimmt Zeit in Anspruch und erfordert hohe Investitionen. Google ist mit Waymo ganz vorne mit dabei, aber auch andere Hersteller schauen natürlich nicht einfach nur zu. Autonome Fahrzeuge könnten sogar dafür sorgen, dass große Konkurrenten plötzlich gemeinsame Sache machen. So berichtet das Handelsblatt, dass BMW und Daimler aktuell eine gemeinsame Entwicklung für autonome Fahrzeuge prüfen.
Dabei soll es aber nicht nur um die Zusammenlegung der Entwicklung gehen, sondern auch Patente könnten gegenseitig offengelegt werden. Ob das alles durchführbar ist, sollen BMW-Chef Harald Krüger und Daimler-Entwicklungschef Ola Källenius nun eben prüfen. Das würde natürlich die Entwicklungskosten senken, gleichzeitig könnte man aber auch einen Industriestandard etablieren.
Während die beiden Unternehmen die Gespräche nicht kommentieren, betonen sie aber die grundsätzliche Offenheit für derartige Kooperationen. Das wird noch ziemlich spannend, ob die traditionellen Hersteller auch bei Thema autonomes Fahren noch an der Spitze bleiben können oder ob sie von „Neuen“ auf dem Markt wie Waymo, Uber oder Tesla einfach hinter sich gelassen werden.
Generell muss man beim Mobilitätsmarkt aktuell in mehrere Richtungen schauen. Es ist ja nicht nur so, dass Fahrzeuge elektrisch werden und im Idealfall auch ohne Fahrer auskommen. Diese ganze Fahrzeugbesitzerei wird sich in den kommenden Jahren verändern, in Deutschland als alte Autonation sicher nicht ganz so früh, aber auch hier wird man nicht drum herum kommen. Bis dahin kann man sich ja an sinnlosen Diesel-Diskussionen beteiligen, die sterben auch irgendwann aus.
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January 24, 2019 at 07:31AM