Der Stickstoffdioxid-Grenzwert hat seine Berechtigung

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Der Stickstoffdioxid-Grenzwert hat seine Berechtigung

http://bit.ly/2DA43ht

Was bisher geschah? Am 23.01.2019 veröffentlichten rund 100 Lungenfachärzte ein Positionspapier, in dem sie die Gesundheitsgefahr durch Stickstoffdioxid anzweifeln und die Politik auffordern, die geltenden Grenzwerte zu überprüfen. Diese führen derzeit unter anderem in den Städten Hamburg und Stuttgart zu Fahrverboten für ältere Dieselfahrzeuge. Eine Maßnahme, die vielen Städten von Gerichten in ihre Luftreinhaltepläne diktiert wurde.

These 1: NOx ist nicht gesundheitsschädlich

Fangen wir mit dem Thema an, das den Menschen, die es am Mittwoch aufs Tableau gebracht haben, am nächsten ist: der Gesundheit. „Es gibt keine Feinstaub- oder NO2-Erkrankung der Lunge oder des Herzens, die man im Krankenhaus antrifft“, sagt Martin Hetzel, Chefarzt der Lungenklinik im Rot-Kreuz-Krankenhaus Stuttgart. Derartige Behauptungen seien „unseriöser, ideologiegeleiteter Populismus“.

Einer, der das ganz anders sieht, ist Christian Witt, ebenfalls Lungenfacharzt, allerdings an der Charité in Berlin. Er hält Stickoxide in der Menge, wie wir sie um uns herum haben, sehr wohl für gesundheitsschädlich. Witt spricht von einer „krankheitsverstärkenden Wirkung“ etwa bei Asthma, chronischem Bluthochdruck oder chronischer Bronchitis. Dieser Kausalität folgte 2016 die US-amerikanische Umweltbehörde EPA. Eben jene Behörde, die den Dieselskandal ins Rollen brachte. Zu jenem Ergebnis kommt auch eine Vielzahl epidemiologischer Studien, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in ihrem Bericht „Review on evidence on health aspects of air pollution (Revihaap) 2004 genannt werden. Sie alle stellen einen Zusammenhang zwischen der NO2-Exposition von Probanden und Atemwegssymptomen, Krankenhausbesuchen sowie der Sterblichkeitsrate her.

Genau das hatten auch Wissenschaftler des Helmholtz-Instituts für Umweltmedizin getan und dem kleinen Stickoxid Tausende vorzeitige Todesfälle angehängt. Hetzel warf den Forschern nun vor, dass ihre Warnungen vor Gesundheitsgefahren durch Stickstoffdioxid auf konstruierten mathematischen Modellen basierten, die mit der Realität nichts zu tun haben. Witt hält dagegen, dass man den Beitrag von Stickoxiden auf Krankheits- und Todesfälle zwar „nicht bis auf die Kommastelle ausrechnen“ könne, eine Abschätzung über komplexe Modelle hält Witt aber für durchaus rechtens.

Die Nachweisproblematik liegt im Wirkmechanismus von Luftschadstoffen begründet. „Stickoxide oder Feinstäube sind sogenannte Confounder“, erklärte Witt im Morning Briefing von Garbor Steingart. Als solche trügen sie wie ein Brandbeschleuniger dazu bei, dass ein Mensch, der mit der Zeit älter und schwächer wird und der stets und ständig die Schadstoffe der Luft aufnimmt, krank wird.

Kurzum: Ob Stickoxide nun für einzelne Todesfälle haftbar gemacht werden können oder sie nur ein Zahnrad im krankmachenden Getriebe sind, die Weltgesundheitsorganisation jedenfalls stellte im Jahr 2000 fest, dass sie einem Grenzwert unterliegen müssten (WHO Air Quality Guidelines for Europe). Einig sind sich die Wissenschaftler dagegen, dass Feinstaub, bzw. die Komponenten, die den Feinstaubpartikeln anhängen, gesundheitlich mindestens so relevant sind wie Stickoxide. Die Effekte von NO2 von denen anderer verkehrsbedingter Luftschadstoffe zu trennen, ist aber problematisch.

These 2: Der NOx-Grenzwert ist ein Zufallsprodukt

Wie die meisten Grenzwerte basiert auch der Stickoxid-Grenzwert auf wissenschaftlichen Untersuchungen, auf die bei der politischen Gesetzgebung zurückgegriffen wurde. Die Weltgesundheitsorganisation bezog sich beispielsweise auf klinische Studien, in denen Menschen mit asthmatischen Erkrankungen bei 30-minütiger Exposition eine eindeutige Belastungsreaktion zeigten. „Für den Langzeit-Richtwert schlussfolgerte die WHO, dass eine Festlegung auf der Basis geeigneter Studien nicht möglich sei“, so das Umweltbundesamt heute. „Dennoch zog sie den Wert von 40 µg/m3 aus einer früheren Abschätzung heran“.

Diese WHO-Empfehlung fand schließlich Eingang in die Luftqualitätsrahmenrichtlinie der EU (2008/50/EG), in der neben Grenzwerten für Stickoxide viele weitere Schadstoff-Obergrenzen festgehalten wurden. Allerdings ist die EU nur beim Grenzwert für Stickoxide der WHO gefolgt und hat keinen eigenen, höheren Grenzwert gewählt. Ein Grund dafür könnte sein, dass NOx als Indikator für Luftschadstoffe gilt. Soll heißen: Wo NOx auftritt, gibt es ganz sicher auch andere gesundheitsschädliche Partikel, die wir alle einatmen.

Überhaupt werden Anpassungen nicht beliebig vorgenommen. Vielmehr sind sie der politischen Abwägung zur Verhältnismäßigkeit geschuldet. Bei Stickoxiden etwa steht dem Gesundheitsaspekt im realen Leben das Mobilitätsverhalten vieler Großstädter gegenüber. Dennoch sagt das Umweltbundesamt: „Grenzwerte für Luftschadstoffe sollen alle Gruppen der Allgemeinbevölkerung an allen Orten vor nachteiligen gesundheitlichen Folgen schützen.“ Weil einer gesundheitsförderlichen Qualität der Atemluft eine sehr hohe Bedeutung zukomme.

Wir halten fest: Im Jahr 2000 empfahl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Ländern Europas, den Ausstoß von Stickoxiden zu regulieren. Acht Jahre später nahm die EU diese Empfehlung in ihre Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa auf. Wiederum zwei Jahre später, im Jahr 2010, setzte die Bundesrepublik Deutschland diese Vorgaben in nationales Recht um. In der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen wird ein Grenzwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel festgesetzt. Dabei hatten Wissenschaftler, Politiker und Ärzte in erster Linie Menschen mit chronischen Lungenerkrankungen im Sinn sowie Alte, Schwache und Kinder. Aber auch der Vorsorgegedanke bei heute noch quietschfidelen Menschen spielte bei der Abwägung der Verhältnismäßigkeit eine Rolle.

Und warum ist der Grenzwert in Innenstädten so niedrig und am Arbeitsplatz so hoch?

Tatsächlich gilt im öffentlichen Raum, auf Straßen, Plätzen und im Park eine Grenze von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter. An einigen Arbeitsplätzen dagegen ist eine Konzentration von bis zu 950 µg/m3 zugelassen. Das ist zum einen der anvisierten Zielgruppe geschuldet. Während die Politiker bei der Regulierung der Außenluft-Grenzwerte vor allem die Schwächsten der Gesellschaft schützen wollten, gehen sie bei der Regulierung von Belastungen am Arbeitsplatz von gesunden Erwerbstätigen aus. Dennoch wird in der Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration (MAK), in der die Exposition von Arbeitnehmern gegenüber allen möglichen Stoffen und Gasen geregelt ist, von einem begrenzten Zeitfenster von 8 Stunden am Tag und maximal 40 Stunden in der Woche ausgegangen.

Außerdem gelten diese Arbeitsplatzregelungen nur für Arbeitnehmer in Industrie und Handwerk. Und zwar deshalb, weil ein Mechaniker, der an einem Dieselauto arbeitet, oder ein Industriearbeiter, der Schweißarbeiten ausführt, aufgrund seiner Arbeit einer erhöhten Konzentration ausgesetzt ist. Das Umweltbundesamt geht davon aus, dass dieser Personenkreis eine arbeitsmedizinische Betreuung erhält und deshalb „unter einer strengeren Beobachtung als die Allgemeinbevölkerung“ steht. Für Büroarbeitsplätze und Privaträume gelten dagegen die Richtwerte des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR) von 60 µg/m3, der in den 1990er-Jahren festgelegt wurde. Es ist zu erwarten, dass dieser Richtwert angesichts der geringeren Grenzwerte für die Außenluft in der nächsten Zeit verschärft wird.

These 3: NOx-Grenzwerte werden unsachgemäß gemessen

Wenn Messungen zu Ergebnissen führen, die unerwünscht sind, kommen schnell Zweifel an der Messung selbst auf. Deshalb werfen wir zunächst einen Blick auf die Rahmenbedingungen, denen Stationen zur Luftqualitätsmessung unterliegen. Da wäre zum einen der 3. Anhang der EU-Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG), in der die Standorte der Probeentnahmestellen für Messungen von Stickstoffdioxid und weiteren Schadstoffen in der Luft festgehalten ist. Und ihr deutsches Pendant, die 39. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV). „Sie wurde aber nicht gänzlich 1:1 übernommen, etwa wenn es um die freie Anströmung des Probeannahmekopfes geht“, erklärt Rudolf Neuroth, Geschäftsführer der VDI/DIN-Kommission zur Reinhaltung der Luft (KRdL).

In der Luftqualitätsrahmenrichtlinie der EU steht, dass der Luftstrom um den Messeinlass in einem Umkreis von mindestens 270° nicht beeinträchtigt werden darf und keine Hindernisse vorhanden sein dürfen, die den Luftstrom in der Nähe der Probeentnahmeeinrichtung beeinflussen. Oft stehen Messcontainer aber neben der Straße vor einer Hauswand, da lassen sich 270° einfach nicht realisieren.

Der EU war das wohl bewusst, denn sie schrieb einleitend die zwei Worte: „soweit möglich“. Die Deutschen setzten das ganz pragmatisch um und fordern in der BImSchV: „Bei Probenahmestellen an der Baufluchtlinie soll die Luft in einem Bogen von mindestens 270° oder 180° frei strömen“. Es geht also wieder einmal um die Verhältnismäßigkeit und um Praktikabilität. Wenn man alle Kriterien, die gesetzlich vorgesehen sind, einhalten wollte, würden die Container in manchen Fällen entweder mitten auf der Straße oder mitten auf dem Gehweg stehen. Stattdessen suchen die aufstellenden Behörden hier den nächstmöglichen machbaren Ort – mit Stromanschluss. Denn die komplexe Messstation möchte natürlich auch mit Elektrizität versorgt werden.

Neuroths Eindruck ist, dass die Behörden sich mit den Messungen „ganz viel Mühe geben. Mit Modellrechnungen und Passivsammlermessungen ermitteln sie, wie die Konzentrationsverläufe im Straßenverlauf sind, wie es genau an dem Punkt ist, der nach Maßgaben der EU-Direktive nötig wäre und wie es an dem Punkt aussieht, an dem – aus welchen Gründen auch immer – der Container tatsächlich steht.“

 

Die Gegenargumente finden Sie noch einmal im Artikel „Der NOx-Grenzwert ist ein Zufallsprodukt“

Der Beitrag Der Stickstoffdioxid-Grenzwert hat seine Berechtigung erschien zuerst auf ingenieur.de – Jobbörse und Nachrichtenportal für Ingenieure.

Bauwirtschaft

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January 25, 2019 at 03:00PM

Europäische Kommission verhängt 570 Millionen Euro Geldbuße gegen MasterCard

Europäische Kommission verhängt 570 Millionen Euro Geldbuße gegen MasterCard

Europäische Kommission verhängt 570 Millionen Euro Geldbuße gegen MasterCard

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Wegen Behinderung des Zugangs von Händlern zu grenzüberschreitenden Kartenzahlungsdiensten hat die Europäische Kommission heute eine hohe Geldbuße gegen Mastercard verhängt. 570 Millionen Euro muss das Unternehmen zahlen. Mastercard hat demnach verhindert, dass Händler bessere Konditionen von Banken aus anderen Ländern des Binnenmarkts nutzen können. Das wiederum hat die Preise für Kartenzahlungen künstlich in die Höhe getrieben, wie EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärt:

„Die europäischen Verbraucher benutzen Zahlungskarten jeden Tag, wenn sie Lebensmittel oder Kleidung kaufen oder etwas im Internet bestellen. Die Regelungen von Mastercard haben Händler daran gehindert, bessere Konditionen von Banken in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch zu nehmen. So wurden die Kosten für Kartenzahlungen künstlich in die Höhe getrieben – zum Nachteil der Verbraucher und der Einzelhändler in der EU.“

Der Vorgang selbst liegt schon eine Weile zurück, 2013 wurde das Verfahren gegen Mastercard eingeleitet. Mittlerweile sind die Gebühren für Kartenzahlungen auf EU-Ebene geregelt, sodass es hier keine Unterschiede mehr gibt.

Spannend finde ich, dass Mastercard quasi noch einen Rabatt aushandeln konnte. Weil der Anbieter den Sachverhalt und die Verstöße gegen Eu-Wettbewerbsvorschriften anerkannt hat, wurde es 10 Prozent billiger. So sind insgesamt nur 570.566.000 Euro fällig.

Der Verbraucher, der in den vergangenen Jahren laut EU-Kommission zu viel bezahlt hat, wird davon aber nichts sehen, der muss das einfach als gegeben hinnehmen. Und er kann vielleicht hoffen, dass bestrafte Unternehmen in Zukunft anders agieren.

-> Zum Beitrag Europäische Kommission verhängt 570 Millionen Euro Geldbuße gegen MasterCard

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January 22, 2019 at 01:03PM

EU plant „Kreislaufwirtschaft“

EU plant „Kreislaufwirtschaft“

EU plant „Kreislaufwirtschaft“

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EU plant „Kreislaufwirtschaft“

Grafik: Ökologix. Lizenz: CC0

Ging es anfänglich vorwiegend darum, Produkte so zu konstruieren, dass sie leicht zu recyclen sind, rückt inzwischen ein weiterer Aspekt in den Blick: die Lebenserwartung von Produkten

Am 2. Dezember 2015 wurde in Brüssel unter der Kennziffer COM(2015) 614 final die Mitteilung der EU-Kommission an das EU-Parlament, den Rat, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen ein Text veröffentlicht, der im Deutschen den Titel trägt „Den Kreislauf schließen – Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft“.

Schon in der Einleitung steht dort:

Die Schaffung einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft, bei der es darum geht, den Wert von Produkten, Stoffen und Ressourcen innerhalb der Wirtschaft so lange wie möglich zu erhalten und möglichst wenig Abfall zu erzeugen, ist ein wesentlicher Beitrag zu den Bemühungen der EU um eine nachhaltige, CO2-arme, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirtschaft. Der Übergang zu einer derartigen Kreislaufwirtschaft bietet die Möglichkeit, unsere Wirtschaft zu verändern und neue, dauerhafte Wettbewerbsvorteile für Europa zu schaffen. […] Ziel ist es sicherzustellen, dass der richtige Rechtsrahmen für die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft im Binnenmarkt vorhanden ist, und deutliche, richtungsweisende Signale an die Wirtschaft und die Gesellschaft im Allgemeinen zu senden, mit langfristigen Abfallbewirtschaftungszielen und einem Paket konkreter, weitreichender und ehrgeiziger Maßnahmen, die bis 2020 durchzuführen sind.

(Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft)

Produktion vieler Konsumartikel außerhalb der EU

Die Idee einer Kreislaufwirtschaft ließe sich im Rahmen der Europäischen Union theoretisch schon umsetzen. Dies würde jedoch voraussetzen, dass die gesamte Produktionswertschöpfungskette heute noch in der EU vorhanden wäre. In vielen Bereichen wie beispielsweise Consumer Electronics kommen die Produkte für den Massenmarkt und zunehmend auch höherwertige Produkte inzwischen jedoch aus Fernost, zumeist aus China sowie Südostasien. Dies erschwert die Rückführung gebrauchter Produkte und deren Wiederaufarbeitung beim Hersteller ungemein.

Abgesehen davon sind die auf große Stückzahlen ausgelegten Fertigungsstätten kaum in der Lage kleine Stückzahlen aufzuarbeiten. In Europa konzentriert sich beispielsweise die Aufarbeitung gebrauchter elektrischer Produkte auf das Refurbishing von Notebooks und PCs, die in großen Stückzahlen als Leasingrückläufer von Unternehmen anfallen und dann über die üblichen Distributoren wieder in den Handel kommen. Bei den Leasingrückläufern handelt es sich in der Mehrheit um zwei bis vier Jahre alte Produkte, während vergleichbare Produkte von privaten Endverbrauchern zumeist deutlich älter sind und mit aktuellen Betriebssystemen nur noch bedingt nutzbar sind.

Umso wichtiger wird im Zusammenhang mit dem globalen Ressourcenverbrauch, das die Produkte künftig schon von der Konzeption und Entwicklung an langlebiger geplant werden und eine Reparatur nicht nur möglich ist, sondern ebenso wie eine Nach- und Aufrüstung der Geräte auch angeboten wird. Hier haben Firmen einen Vorteil, welche in Europa über Kapazitäten verfügen, welche diese Leistungen so anbieten können, dass sie für den Verbraucher leicht zu erreichen sind.

Der „ökologische Fußabdruck“

Zwar kann man die Kreislaufwirtschaft durch die Gestaltung der entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen fördern, ob sie sich durchsetzt hängt jedoch in erster Linie von den Verbrauchern und deren Akzeptanz ab. Wie sich die Verbraucher im Einzelnen entscheiden, hängt einmal von den jeweils verfügbaren Informationen und andererseits von der Preisgestaltung ab. Um den Verbrauchern eine Handreichung für ihre jeweilige Kaufentscheidung zu bieten, gibt es speziell in Deutschland die Tests der Stiftung Warentest sowie des Magazins Ökotetst, das mehrheitlich zur Deutschen Druck- und Verlagsgesellschaft, der Holding aller Medienbeteiligungen der SPD zählt. Daneben gibt es für manche Produkte auch den sogenannten Blauen Engel.

Schon im November 2013 startete die EU-Kommission in der Verantwortung der Generaldirektion Umwelt eine vierjährige freiwillige Pilotphase für die Entwicklung und Umsetzung eines „ökologischen Fußabdrucks“ für eine überschaubare Zahl von Produktgruppen innerhalb und außerhalb der EU. Bei den ökologischen Fußabdrücken wird unterschieden zwischen Product Environmental Footprints Organisation Environmental Footprints. Während sich für die organisationsbezogenen Regeln nur zwei Bereiche für die Pilotphase ermitteln ließen, war dies Auswahl bei den produktbezogenen Pilotprojekten deutlich größer.

Von Batterien und Akkus, über Bier, Haushaltsreiniger, IT-Ausrüstungen bis zu Fleisch, Olivenöl und Pasta sowie Lederwaren und Schuhen waren zahlreiche Produktgruppen exemplarisch vertreten. Bei manchen Produktgruppen wie bei Büroartikeln wurden die Pilotprojekte jedoch abgebrochen. Aktuell sind die Stakeholder aufgefordert die weitere Entwicklung der Maßnahmen zu Ermittlung der ökologischen Fußabdrücke und ihrer Kommunikation zu kommentieren.
(Christoph Jehle)

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January 2, 2019 at 12:12PM

Zukunft der Bundesregierung: Der zweite Akt

Zukunft der Bundesregierung: Der zweite Akt

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Die CSU wird in das Jahr der innenpolitischen Unübersichtlichkeit etwas geordneter hineinfinden als die Schwesterpartei CDU. Der Parteitag am 19. Januar formt die Parteispitze neu, was auch die Klausurtagung der CSU im Chiemgau in dieser Woche dominieren dürfte. Horst Seehofer übergibt Markus Söder den Parteivorsitz, anschließend schart sich die Union um einen Europa-Spitzenkandidaten aus den Reihen der CSU.

Ob sich aus der Ablösung Seehofers Konsequenzen für das Bundeskabinett ergeben, wird sich zeigen; sicher ist jetzt schon, dass dann kein Parteivorsitzender der großen Koalition mehr am Kabinettstisch sitzen wird. Die CSU hat aber immerhin den Vorteil, dass ihr neuer Vorsitzender im Kreise der Ministerpräsidenten auch in Berlin mitregiert, die SPD, dass die Führung von Fraktion und Partei in einer Hand ist.

Die Lage bleibt unübersichtlich

Die neue CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer wird bei ihrem Besuch der CSU-Klausurtagung hingegen Schwierigkeiten haben, die Verhältnisse in der CDU als vergleichsweise geordnet darzustellen. Allein die Skepsis Wolfgang Schäubles gegenüber dem „Zugriffsrecht“ der Vorsitzenden auf die Kanzlerkandidatur verderben ihr die Aussicht auf einen ungetrübten Auftritt. Denn Schäubles Intervention ist so zu verstehen, dass die Unterstützer von Friedrich Merz oder Jens Spahn die Hoffnung noch nicht aufgegeben haben, in die nächste Bundestagswahl nach ihrem und nicht nach dem Geschmack Angela Merkels ziehen zu können. Doch was Merz angeht, haben Merkel und Kramp-Karrenbauer getan, was sie tun mussten. Merz ins Kabinett zu holen, hätte die Selbstverzwergung Kramp-Karrenbauers bedeutet – Merz hätte sich auf ihre Kosten als möglicher Kanzlerkandidat profilieren können.

Unübersichtlich bleibt die Lage, weil es in Berlin, wie Alexander Dobrindt auf seine Weise sagte, nun drei getrennte „Clubs“ der Bundespolitik gibt: die Runde des Kabinetts, der Parteivorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden. Die Kanzlerin führt nicht mehr unbedingt die stärkste Runde, und es wird nicht diese Runde sein, die es – trotz der starken Stellung des Kanzlers – in der Hand hat, ob Koalition und Wahlperiode drei oder weniger Jahre dauern. Was daraus folgt, wird die FDP beim Dreikönigstreffen am Sonntag beschäftigen. Sie lebt mehr denn je von der Perspektive eines Schauspiels, dessen erster Akt das Jahr 2018 war: Was kommt nach Merkel? Der zweite Akt folgt meist sogleich.

via FAZ.NET

January 1, 2019 at 07:18PM